Voraussetzung für die Erteilung eines Einreisevisums für Usbekistan ist eine entsprechende Befürwortung des usbekischen Außenministeriums. In der Regel wird sie von einer usbekischen Reiseorganisation veranlasst und per Telex an das Konsulat übermittelt. Um darauf zu zugreifen, wird die Telexnummer benötigt.
Für Staatsbürger folgender Länder kann die Befürwortung alternativ auch vom Konsulat veranlasst werden: Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Lettland, Österreich, Schweiz und Spanien.
Das Außenministerium Usbekistans stellt ein
online Visumantragsformular (
Muster) zur Verfügung. Durch Verwendung dieses Formulars entfällt die manuelle Eingabe der Daten durch die Konsularabteilung der Botschaft. Unter Umständen führt dies zu einer beschleunigten Abwicklung.
Beim Ausfüllen des online Visumantragsformulars müssen folgende Punkte beachtet werden:
- sämtliche Fragen müssen beantwortet werden
- die Eingaben müssen auf Englisch erfolgen. Zeichen, die nicht im englischen Alphabet vorkommen dürfen nicht verwendet werden. Anstelle von Umlauten sind die respektiven Vokale zu verwenden (A statt Ä, O statt Ö, etc.)
Weitere Informationen sowie die technischen Voraussetzungen sind unter evisa.mfa.uz zu finden.
Es ist nicht auszuschließen, dass die Botschaft die Annahme des bisherigen Visumantragsformulars ohne Vorankündigung ablehnt.
Zur Bearbeitung übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Auftragsformular Visaexpress
- Reisepass mit mindestens einer freien Seite und für das beantragte Visum ausreichender Gültigkeit (mindestens 3 Monate ab dem spätesten Ausreisetag).
- 1 aktuelles Passbild von guter Qualität (keine Scankopie, zu dünnes Papier, unscharfe Abbildung, etc.).
- 1 im Original unterschriebener Ausdruck des online Visumantragsformulars (Muster). Liegt eine Befürwortung vor, geben Sie bitte dessen Telexnummer oben links an. Bei Problemen kann, bis auf Weiteres, auch das bisherige Visumantragsformular verwendet werden.
Konsulargebühren (in Euro) bei einmaliger Einreise:
Aufenthaltsdauer |
Gebühren |
bis 7 Tage |
60,- |
zwischen 8 und 15 Tagen |
70,- |
zwischen 16 und 30 Tagen |
80,- |
Für zusätzliche Einreisen fallen jeweils weitere €10,- an. Bei Expressbearbeitung im Konsulat erhöhen sich die Gebühren um 50%.
Der Expresszuschlag über 50% fällt ebenfalls an wenn die Befürwortung des Außenministeriums im Expressverfahren veranlasst wurde, unabhängig von der Bearbeitungsdauer für die Visumerteilung durch das Konsulat.
Die Bearbeitung erfolgt über unser Büro in Berlin. Wegen des erhöhten Aufwands wird, unabhängig von der Bearbeitungsdauer, der Tarif T3 berechnet. Die normale Bearbeitungsdauer nimmt 1 Woche in Anspruch. Gegen einen Aufpreis von 50% der normalen Konsulargebühren stellt die Botschaft das Visum auch innerhalb von 24 Stunden aus. Wird die Befürwortung durch das Konsulat veranlasst, kommen jeweils zwischen 3 und 5 Werktage zusätzlich hinzu.
Die Botschaft hat Donnerstags geschlossen.
Die Visumgültigkeit wird durch folgende Parameter bestimmt:
- die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer (insgesamt)
- den Zeitraum innerhalb dessen die erste Ein- und letzte Ausreise liegen müssen
- die Anzahl der Einreisen die innerhalb dieses Zeitraums zur Verfügung stehen.
Die maximale Aufenthaltsdauer die Touristen beantragen können beträgt 30 Tage. Das Zeitfenster für die Aufenthalte kann maximal 3 Monate groß sein.
Liegt eine Befürwortung per Telex bereits vor, wird das Visum mit der darin angegebenen Gültigkeit ausgestellt.
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich.
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