Verträge und Vollmachten müssen von einem Notar und vom Landgericht beglaubigt sein.
Auf sämtlichen Dokumenten muss die Anschrift des Empfängers ersichtlich sein. Von allen muss jeweils eine Kopie eingereicht werden.
Rechnungen und Ursprungszeugnisse werden nur gemeinsam legalisiert. Sie sind von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zu beglaubigen.
Die Konsulargebühren richten sich nach dem Rechnungswert. Die aktuelle Gebührenlisten finden Sie unter:
GebührenlisteUrsprungszeugnisse: 40,00 Euro
Verträge und Handelsvollmachten: 800,00 Euro
Die Gebühren sind pro Dokument anzuwenden.
Unser Service beinhaltet die notwendige Vorbeglaubigung durch die GHORFA (Arabisch-Deutsche Vereinigung für Handel und Industrie e.V.) Die gesamte Prozedur nimmt in der Regel 4 - 8 Arbeitstage in Anspruch. Die Gebühren der Ghorfa betragen 18,00 Euro pro Dokument. Zusätzlich fallen Bareinzahlungsgebühren der Bank an. Unsere Bearbeitungskosten betragen € 75,- zzgl. MwSt.
Bitte fügen Sie den Unterlagen unser
Auftragsformular Visaexpress bei.
Hier finden Sie die relevanten Formulare für Ihren Auftrag.
Ein Visum ist für die Einreise erforderlich. Deutsche Staatsbürger erhalten es bei Ankunft am Flughafen.
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